Unser Brief an die Bundestagsabgeordneten

83.000 Bürger wehren sich gegen die schleichende Einschränkung des Bargeldverkehrs

Sehr geehrte Bundestagsabgeordneten,

die Bundesregierung plant, Barverkäufe künftig nur noch bis zu einem bestimmten Betrag zuzulassen. Ein EU-weites Limit von 5.000 Euro für Bargeldzahlungen wird diskutiert.

Als begleitende Maßnahme wurde von der EZB bereits die Abschaffung des 500-Euro-Scheins beschlossen. Solche Schritte seien erforderlich, um Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Terrorismus aufzuhalten, so die Befürworter der Obergrenze.

Wir Bürger beobachten diesen rhetorischen Feldzug gegen unser Bargeld mit großen Sorgen. Unsere Freiheit steht auf dem Spiel.

Ohne Bargeld wäre für den Normalbürger jeglicher Zugang zum Geld der Notenbank versperrt. Wie wichtig dieser Zugang gerade im Notfall sein kann, hat erst die Finanzkrise unter Beweis gestellt. Einfache, traditionelle Ware-gegen-Geld-Transaktionen sind durch die Einschränkung des Bargeldverkehrs erheblich betroffen. Hinzu kommt der Eingriff in unsere bürgerliche Privatsphäre. In einer bargeldfreien Gesellschaft wären wir Bürger „Geiseln der Banken“, wie es der renommierte Wirtschaftsjournalist Norbert Häring treffend formuliert hat. Unser ökonomisches Leben wäre durchsichtig, unsere Daten lägen in den Datenbanken der Finanzinstitute und digitalen Zahlungsanbieter. Unsere Profile wären Waren.

Dabei zielen die Argumente der Bargeldgegner vollkommen daneben.

Professor Friedrich Schneider, Experte für Schattenwirtschaft, Steuerhinterziehung und organisierte Kriminalität, beurteilt eine Bargeldbeschränkung und ein Bargeldverbot als nicht hilfreich:

Eine Abschaffung des Bargelds oder eine Begrenzung bringt in puncto Schwarzarbeit herzlich wenig. Sie sinkt um ein bis zwei Prozent. In der organisierten Kriminalität beträgt der Rückgang etwa drei bis vier Prozent.
Aber große Summen werden in der organisierten Kriminalität bargeldlos mittels Scheinfirmen hin- und hertransportiert, so dass ich da das Bargeld gar nicht mehr brauche.‟

Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg weist in einer Resolution auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: Bargeld schützt vor Negativzinsen. Denn sollten Staat und Banken flächendeckend Negativzinsen einführen, wird es für die Bankkunden attraktiver, das Geld in bar zu halten. Würde Bargeld abgeschafft, könnten die Negativzinsen in beliebiger Höhe durchgesetzt werden.

Neue Regularien zur Beschränkung des Bargeldverkehrs entsprächen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, denn das erwünschte Ziel der Kriminalitätsbekämpfung würde erkennbar nicht erreicht werden. Stattdessen würde unsere bürgerliche Freiheit eingeschränkt.

Der Gesetzgeber hatte sich etwas dabei gedacht, Bargeld als das einzige „unbeschränkte“ Zahlungsmittel zu definieren

Bargeld ist gemäß § 14 Bundesbankgesetz das einzige gesetzliche Zahlungsmittel und ein wichtiges Rechtsgut, das Sie in unser aller Interesse schützen sollten.

Verhindern Sie bitte, dass Bargeldkäufe zukünftig nur noch bis zu einem bestimmten Betrag möglich sind.

Verhindern Sie die schleichende Abschaffung des Bargelds.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Max Otte & Peter Kindel

im Namen von mehr als 83.000 Unterzeichnern
der Petitionen „Rettet unser Bargeld“ (https://rettet-unser-bargeld.de) und
„Keine Bargeldobergrenze. Bargeldkäufe in unbegrenzter Höhe beibehalten.“ (https://www.change.org/bargeld)

Wir unterstützen diesen Brief: 
Norbert Häring
Carlos A. Gebauer
Hans-Olaf Henkel
Dr. Matthias Leder
Prof. Dr. Joachim Starbatty
Dirk Müller
Raimund Brichta