Klage: Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk

Norbert Häring
Norbert Häring

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will auch in Deutschland eine Obergrenze für das Bezahlen mit Bargeld einführen, wie es sie in vielen Ländern bereits gibt. Beschränkungen der Bargeldnutzung zugunsten von Buchgeld der Banken sind nicht nur ein Anschlag auf unsere Freiheit und sorgen dafür, dass unser Wohl und Wehe immer mehr von dem der Geschäftsbanken abhängt. Sie sind auch illegal. Sie widersprechen EU-Primärrecht, genauer Artikel 128 des EU-Vertrags.

Das ist eine sehr hohe Hürde. Denn der EU-Vertrag lässt sich kaum ändern, weil es in verschiedenen Ländern dann Referenden zum neuen Vertrag geben muss. Weil die EU inzwischen in weiten Teilen der europäischen Bevölkerung als demokratiefeindlicher Moloch verhasst ist, stimmen die Bürger meist mit nein, wenn sie ausnahmsweise abstimmen dürfen, ganz abgesehen davon, das Bargeldbeschränkungen zu Recht sehr unpopulär sind.

Carlos Gebauer
Carlos Gebaur
Anwalt der Klage

Meine Klage gegen den Hessischen Rundfunk zielt darauf ab, zunächst einmal gerichtlich feststellen zu lassen, dass öffentliche Stellen Bargeld annehmen müssen. Es ist schließlich das Geld, das der Staat selbst zum gesetzlichen Zahlungsmittel bestimmt hat. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Behörden gleichgestellt. Dennoch weigern sie sich zur Begleichung des Rundfunkbeitrags Bargeld anzunehmen. Dagegen habe ich im Sommer 2015 beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage eingereicht. Der Termin für die (abschließende) mündliche Verhandlung ist für die zweite Jahreshälfte avisiert.

Den Fortgang des Verfahrens können Sie hier verfolgen:
http://norberthaering.de/de/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand

Rechtsgrundlage meiner Klage ist §14 Bundesbankgesetz, in dem steht: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Im Glossar auf der Website der Bundesbank stand zu gesetzlichem Zahlungsmittel früher: „Jeder Gläubiger einer Geldforderung muss vom Schuldner Banknoten in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung annehmen, sofern beide nichts anderes vereinbart haben.“ Im Zuge meines Disputs mit dem Hessischen Rundfunks änderte die Bundesbank den Text zu: „Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.“

Das ist präziser, weil tatsächlich niemand gezwungen ist, Geld entgegenzunehmen, das er nicht haben will. Wenn er allerdings das gesetzliche Zahlungsmittel nicht haben will, erleidet er den rechtlichen Nachteil, dass er in Annahmeverzug kommt und nichts mehr zu verlangen hat.
Weil das Bundesbankgesetz ein Bundesgesetz ist, dürfen die Länder, die für die Rundfunkgesetzgebung zuständig sind, sich nicht darüber hinwegsetzen. Die Satzungen der Rundfunkanstalten, die Bargeldannahme ausschließen, sind also rechtswidrig.

Wenn das einmal gerichtlich geklärt ist, dann ergibt sich daraus unmittelbar, dass auch der deutsche Gesetzgeber nicht befugt ist, uns zu verbieten, mit dem „einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel“ zu bezahlen. Denn §14 Bundesbankgesetz wiederholt nur, was in Artikel 128 des EU-Vertrags steht, dass Euro-Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind. Die Regierung eines EU-Staats hat nicht das Recht, ihren Bürgern die Nutzung des europäischen gesetzlichen Zahlungsmittels zu verbieten. Das bedeutet auch, dass die entsprechenden Verbote von größeren Barzahlungen, die es in Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland und einigen weiteren EU-Ländern schon gibt, rechtswidrig sind. Ich freue mich auf den ersten, der dort im Fernsehen eine größere Bargeldtransaktion tätigt und gegen die dann fällige Buße vor Gericht zieht.

Ebenso wird dann klar, dass es nicht nur absurd, sondern rechtswidrig ist, dass unsere Finanzämter kein Bargeld annehmen, dass also der Staat das von ihm selbst herausgegebene „einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ nicht anerkennt, wenn seine Bürger es ihm zur Begleichung ihrer Steuerschulden zurückgeben wollen. Weil das unbequem für die Verwaltung ist, werden dann vielleicht unsere Parlamentarier aus ihrem Tiefschlaf geweckt und nehmen sich endlich ihrer Aufgabe an, für ein sicheres, modernes und unsere Privatsphäre respektierendes gesetzliches Zahlungsmittel zu sorgen.

Dank der günstigen Rechtslage dürften die Gerichte die wirksamste Waffe zur Abwendung des Horrorszenarios sein, auf das die Finanzbranche mit ihren Alliierten aus der staatlichen und halbstaatlichen Überwachungsbranche hinarbeitet, eine Welt, in der wir alles bargeldlos bezahlen müssen, eine Welt, in der über jeden und jede ein riesige Dossier abrufbar ist, das fast ihr gesamtes Tun abbildet, eine Welt, in der Computeralgorithmen laufend alle Bezahlvorgänge in der Welt auf verdächtige Muster durchsuchen, eine Welt, in der eine totalitäre Regierung nahezu unbegrenzte Macht hätte, Kritiker und Gegner aufzuspüren und finanziell zu vernichten.

Den Fortgang des Verfahrens können Sie hier verfolgen:
http://norberthaering.de/de/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand

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