Sehr geehrter Herr Otte,
ich (bin seit Jahren Abonnent Ihres „Der Privatinvestor“) kam mit Euro-Bargeld an den Schalter der Sparkasse Nürnberg und wollte die besagten 250,- Schweizer Franken kaufen.
Die Dame verlangte ein Ausweismedium (entweder meine Kundenkarte oder meinen Ausweis).
Ich fragte nach, ob die Geldwäscheregelung nicht erst ab 15.000,– Euro oder so greift.
Tja, sagte sie, das wäre ja ganz etwas anderes: da müsse sie ein Geldwäscheformular ausfüllen, das wäre bei dem hier vorliegenden kleinen Betrag ja nicht der Fall; meine Daten würden ja auch nicht gespeichert.
Ich fragte: „Wenn Sie nicht vorhaben, meine Daten zu speichern – warum wollen Sie sie dann haben?“
Sie müsse das so machen, sagte sie, „zur Vorbeugung von Drogen und Geldwäschegeschäften“.
Den faktischen Unterschied zwischen Identitätsnachweis bei Geschäften unter 15.000 Euro im Gegensatz zu über 15.000 Euro konnte/wollte Sie mir nicht beantworten (wahrscheinlich nur das obskure Meldeformular).
Da ich nicht erpicht war auf eine verbale Auseinandersetzung während der besten Schalterzeit, verzichtete ich auf eine schlüssige Antwort, die sie mir bis heute schuldet.
Nachdem Sie in Gottes Namen meine Kundenkarte geprüft hatte und ich noch meine Unterschrift für den Kauf leisten durfte, händigte sie mir endlich die 250,- Schweizer Franken in bar aus.
Da muß es jemand wirklich brandeilig haben, den Bürger bis ins Kleinste zu kontrollieren.
Schönes Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
Christian Weigl